1. Anbieter und Geltungsbereich
Die Bytekontor GmbH, Bleicherwiesen 14, 31224 Peine, eingetragen beim Amtsgericht Hildesheim unter HRB 210343 („Bytekontor“), bietet unter der Bezeichnung „Mobile Joe“ einen gehosteten Softwaredienst für App-Entwickler an (der „Dienst“).
Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Wer für einen Kunden ein Konto anlegt oder eine Bestellung abgibt, bestätigt, beruflich oder geschäftlich zu handeln und den Kunden wirksam vertreten zu dürfen.
2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde im Registrierungs-, Bestell- oder Checkout-Prozess diesen Nutzungsbedingungen zustimmt und Bytekontor das Konto oder den Dienst freischaltet. Ein individuelles Angebot oder Bestellformular kann einen anderen Vertragsschluss vorsehen.
Der jeweilige Registrierungs-, Bestell- oder Checkout-Prozess sowie ein individuelles Angebot werden gemeinsam als „Bestellvorgang“ bezeichnet.
Der Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) ist Bestandteil des Vertrags, soweit Bytekontor personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet. Die Liste der Unterauftragsverarbeiter wird nach den Regeln des AVV einbezogen. Die Datenschutzerklärung informiert über Verarbeitungen, für die Bytekontor selbst Verantwortliche ist; sie ist keine Vertragsbedingung.
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- individuelles Angebot oder Bestellformular;
- AVV für Fragen der Auftragsverarbeitung;
- diese Nutzungsbedingungen.
3. Dienst
Der Dienst stellt über die Verwaltungsoberfläche für Mobile-Joe-Kunden („Dashboard“), API und Software Development Kits („SDKs“) Funktionen zur Verwaltung und Bereitstellung von Inhalten sowie zur Interaktion mit Endnutzern in Kunden-Apps bereit. Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus dem Bestellvorgang und den dort einbezogenen Leistungsbeschreibungen.
4. Kundenkonto, Zugangsdaten und Integration
Der Kunde hält seine Konto-, Kontakt- und Abrechnungsdaten richtig und aktuell. Er schützt Passwörter, API-Schlüssel und andere Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff. Verdächtige Zugriffe meldet er unverzüglich an [email protected].
Der Kunde integriert SDK oder API entsprechend der technischen Dokumentation und verwendet unterstützte Versionen.
Zur Zuordnung eigener Endnutzer kann der Kunde eine appbezogene pseudonyme Kennung übermitteln („Nutzerreferenz“). Direkt identifizierende Angaben wie Namen, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern sind als Nutzerreferenz unzulässig. Werden Kennungen aus solchen Angaben abgeleitet, muss die Ableitung durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Pseudonymisierungsverfahren gegen die Ermittlung der zugrunde liegenden Angaben geschützt sein.
5. Testphase, Entgelt und Zahlung
Die kostenlose Testphase beträgt 14 Tage und erfordert keine Zahlungsmethode. Schließt der Kunde bis zu ihrem Ablauf kein kostenpflichtiges Abonnement ab, wird der Vertrag als unentgeltlicher Basisdienst nach Abschnitt 14 fortgeführt.
Entgelt, Abrechnungszeitraum, Nutzungsgrenzen und Steuern ergeben sich aus dem Bestellvorgang. Das Abonnement verlängert sich jeweils um den dort genannten Abrechnungszeitraum, wenn es nicht vor dem nächsten Verlängerungstermin gekündigt wird.
Ein monatlich aktiver App-Nutzer (MAU) ist eine eindeutige pseudonyme Nutzeridentität, für die im jeweiligen Kalendermonat mindestens ein SDK- oder API-Aufruf verarbeitet wird. Verwendet der Kunde die optionale appbezogene Nutzerreferenz, werden ihr zugeordnete anonyme Nutzerkennungen innerhalb derselben App und desselben Kalendermonats nur einmal gezählt. Ohne Nutzerreferenz zählt jede im jeweiligen Kalendermonat aktive anonyme Nutzerkennung innerhalb derselben App einmal. Gerätekennungen werden nicht zusätzlich gezählt. Für die Tarifgrenze werden die MAU aller Apps des Kundenkontos addiert.
Zahlungen werden über Stripe abgewickelt. Der Kunde ermächtigt Bytekontor und Stripe, fällige Entgelte und ausgewiesene Steuern über das gewählte Zahlungsmittel einzuziehen.
Bei Zahlungsverzug kann Bytekontor den Zugang nach vorheriger Mahnung und angemessener Zahlungsfrist einschränken. Bytekontor darf sofort handeln, wenn ein Zahlungsdienstleister die Zahlung wegen Betrugsverdachts oder eines Sicherheitsrisikos sperrt.
6. Kundeninhalte und Rechte
„Kundeninhalte“ sind Inhalte, Konfigurationen und sonstige Daten, die der Kunde über den Dienst bereitstellt. „Endnutzerdaten“ sind Daten, die bei der Nutzung von Mobile Joe in einer Kunden-App entstehen und einer pseudonymen Identität zugeordnet werden können.
Der Kunde behält seine Rechte an Kundeninhalten. Er erteilt Bytekontor für die Vertragslaufzeit eine nicht ausschließliche, weltweite und unentgeltliche Lizenz zur Verarbeitung der Kundeninhalte, soweit dies für Bereitstellung, Auslieferung, Sicherung und Support erforderlich ist.
Bytekontor nutzt mit einzelnen Endnutzern verknüpfte Daten nicht für Werbung, Profilbildung, kundenübergreifendes Tracking oder eigene Produktverbesserung. Bytekontor kann nicht personenbezogene, zusammengefasste Betriebsdaten für Kapazitätsplanung, Statistik und Verbesserung des Dienstes verwenden.
Der Kunde muss über alle Rechte verfügen, die für die Nutzung und Anzeige seiner Kundeninhalte erforderlich sind. Er bleibt für deren Richtigkeit und Rechtmäßigkeit verantwortlich.
7. Datenschutz und Endeinrichtungen
Der Kunde bestimmt Zwecke und Mittel der Verarbeitung von Endnutzerdaten. Bytekontor verarbeitet diese Daten nach dem AVV im Auftrag des Kunden. Handelt der Kunde selbst als Auftragsverarbeiter, setzt er Bytekontor als weiteren Auftragsverarbeiter ein.
Der Kunde erfüllt die Informationspflichten gegenüber Endnutzern, bestimmt die Rechtsgrundlage seiner Verarbeitung und holt erforderliche Einwilligungen ein.
Der Kunde integriert das SDK so, dass Speicherung und Zugriff auf dem Endgerät auf Funktionen beschränkt bleiben, die der Endnutzer angefordert hat. Er prüft vor einer früheren oder weitergehenden Initialisierung, ob eine Einwilligung nach § 25 TDDDG erforderlich ist.
8. Zulässige Nutzung
Der Kunde darf den Dienst nicht nutzen, um:
- gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter zu verstoßen;
- Schadsoftware zu verbreiten, Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen oder Systeme unbefugt zu prüfen;
- den Dienst zu überlasten, Ergebnisse von Nutzerinteraktionen zu manipulieren oder Nutzungsgrenzen zu umgehen;
- nach Anlage 1 des AVV ausgeschlossene Endnutzerdaten zu verarbeiten;
- den Dienst für Entscheidungen oder Abläufe einzusetzen, deren Ausfall unmittelbar Leben, Gesundheit oder die Sicherheit kritischer Systeme gefährden kann.
Abweichungen von vertraglichen Nutzungsbeschränkungen erfordern eine vorherige Vereinbarung in Textform; gesetzliche Verbote bleiben unberührt. Bytekontor kann angemessene technische Grenzen setzen, um Sicherheit, Leistung und vertragsgemäße Nutzung zu schützen.
9. Hinweise auf rechtswidrige Inhalte und Maßnahmen
Hinweise auf rechtswidrige Kundeninhalte können an [email protected] gesendet werden. Die Meldung soll den betroffenen Inhalt und seine Fundstelle genau bezeichnen, die vermutete Rechtswidrigkeit begründen und die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben nach bestem Wissen bestätigen. Name und E-Mail-Adresse sind anzugeben, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.
Bytekontor kann Kundeninhalte sperren oder entfernen sowie Konten, API-Schlüssel oder Funktionen beschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, Sicherheitsrisiken oder erhebliche Vertragsverletzungen bestehen. Bytekontor berücksichtigt Art, Schwere, Dauer und Folgen des Verstoßes sowie die Rechte der Betroffenen. Beschränkungen werden auf das erforderliche Maß begrenzt und aufgehoben, sobald ihr Grund entfällt.
Eine berechtigte Person prüft solche Maßnahmen. Bytekontor setzt keine automatisierte Inhaltsmoderation ein.
Soweit der Digital Services Act eine Begründung verlangt, teilt Bytekontor dem Kunden spätestens bei Wirksamwerden der Maßnahme die tragenden Tatsachen, die Rechts- oder Vertragsgrundlage und verfügbare Rechtsbehelfe mit.
10. Verfügbarkeit, Wartung und Support
Bytekontor kann Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen und technische Änderungen durchführen.
Support wird über [email protected] geleistet. Bestimmte Verfügbarkeitswerte oder feste Antwort- und Lösungszeiten sind nicht vereinbart.
11. Vertraulichkeit
Jede Partei schützt nicht öffentliche technische, geschäftliche und sonstige vertrauliche Informationen der anderen Partei. Sie darf diese Informationen nur für den Vertrag nutzen und nur Personen zugänglich machen, die sie dafür benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die ohne Vertragsverstoß öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, unabhängig entwickelt oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden.
Gesetzlich verlangte Offenlegungen bleiben zulässig.
12. Rechte am Dienst
Bytekontor und ihre Lizenzgeber behalten alle Rechte am Dienst, an Dashboard, API, Dokumentation, Marken und sonstiger Technologie. Für SDK-Quellcode können die im jeweiligen Repository angegebenen Open-Source-Lizenzen gelten.
Der Kunde darf am Dienst kein Reverse Engineering vornehmen, ihn nicht kopieren oder für den Aufbau eines konkurrierenden Dienstes verwenden, soweit zwingendes Recht dies nicht erlaubt.
13. Anbieterwechsel, Export und Löschung
Eine für das Kundenkonto autorisierte Person kann Wechsel, Export oder Löschung über [email protected] oder über hierfür bereitgestellte Funktionen im Dashboard anfordern. Bytekontor übermittelt Exporte unter Verwendung angemessener Sicherheitsmaßnahmen an den Kunden.
Für Anbieterwechsel nach Kapitel VI des Data Act zu einem anderen Anbieter oder zur kundeneigenen Infrastruktur gelten folgende Regeln:
Die Vorlauffrist bis zum Beginn des Wechsels beträgt höchstens zwei Monate ab Anfrage; die anschließende Übergangsphase höchstens 30 Kalendertage. Ist dies technisch nicht möglich, begründet Bytekontor dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach der Wechselanfrage und nennt eine alternative Übergangsfrist von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann die Übergangsphase einmal um einen Zeitraum verlängern, den er für seine eigenen Zwecke für angemessener hält.
Bytekontor führt die vertraglichen Funktionen während des Wechsels fort, unterstützt den Kunden und autorisierte Dritte angemessen und informiert über bekannte Risiken für die Dienstkontinuität. Bytekontor unterstützt die vom Kunden festgelegte Ausstiegsstrategie und wahrt während des Wechsels und des anschließenden Datenabrufs ein hohes Sicherheitsniveau.
Exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte werden in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt. Die exportierbaren und ausgeschlossenen Kategorien der Exportübersicht sind Vertragsbestandteil. Angaben zu Infrastrukturjurisdiktionen und Schutzmaßnahmen gegen rechtswidrige staatliche Drittlandzugriffe enthält die Information zu internationalen Zugriffen.
Gesonderte Wechselentgelte fallen nicht an; Standardentgelte laufen während der Vorlauf- und Übergangsphase weiter. Bei einem vom Kunden veranlassten vorzeitigen Wechsel bleibt das Entgelt für den laufenden monatlichen Abrechnungszeitraum geschuldet; allein wegen des Wechsels erfolgt keine anteilige Erstattung. Zwingende gesetzliche Erstattungs- und Minderungsrechte bleiben unberührt.
Der Vertrag endet mit erfolgreichem Abschluss des Wechsels oder, wenn der Kunde stattdessen die Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte verlangt, mit Ablauf der Vorlauffrist. Bytekontor bestätigt das Vertragsende in Textform.
Nach Abschluss der Übergangsphase kann der Kunde seine exportierbaren Daten mindestens 30 Kalendertage lang erneut anfordern. Nach erfolgreichem Wechsel und Ablauf dieser oder einer vereinbarten längeren Abruffrist löscht Bytekontor alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, die unmittelbar vom Kunden erzeugt wurden oder sich unmittelbar auf ihn beziehen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Für personenbezogene Daten gilt ergänzend der AVV.
14. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss und läuft bis zu seiner Beendigung nach diesem Abschnitt. Der Kunde kann ein kostenpflichtiges Abonnement über das Dashboard oder Stripe Billing Portal zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Bis dahin bleiben die bezahlten Funktionen bei ordnungsgemäßer Zahlung verfügbar. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet nur das kostenpflichtige Abonnement.
Nach Ende eines kostenpflichtigen Abonnements oder Ablauf der Testphase ohne Abschluss eines solchen Abonnements wird der Vertrag als unentgeltlicher Basisdienst fortgeführt. Im Basisdienst bleiben Kundenkonto, Dashboardzugang und gespeicherte Daten bestehen; API- und SDK-Zugriffe sind gesperrt. Jede Partei kann den Basisdienst in Textform beenden. Der Kunde kann hierfür auch eine im Dashboard bereitgestellte Funktion zur Kontolöschung nutzen.
Nach Vertragsende enden die Nutzungsrechte des Kunden. Export und Löschung richten sich nach Abschnitt 13 und dem AVV.
15. Mängel
Der Kunde meldet Mängel mit den Informationen, die Bytekontor für Prüfung und Nachstellung benötigt. Bytekontor kann den Mangel durch Korrektur, eine zumutbare Umgehung oder eine gleichwertige Ersatzfunktion beheben.
16. Haftung
Bytekontor haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt auch bei entsprechendem Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt.
Im Übrigen haftet Bytekontor bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Zwingende gesetzliche Schadensersatzansprüche, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, bleiben unberührt.
17. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
Änderungen dieser Nutzungsbedingungen, des vereinbarten Preises oder der vereinbarten Leistung bedürfen einer Vereinbarung mit dem Kunden. Bytekontor informiert den Kunden über wesentliche Änderungen dieser Nutzungsbedingungen.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Peine ausschließlicher Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Der Kunde darf Ansprüche nur mit vorheriger Zustimmung von Bytekontor abtreten. Dies gilt nicht für Geldforderungen und nicht, wenn das Interesse des Kunden an der Abtretung das Interesse von Bytekontor am Abtretungsausschluss überwiegt.
Die deutsche Fassung ist maßgeblich.