Diese Seite enthält die Angaben zum Datenexport und die Transparenzinformationen nach Art. 28 der Verordnung (EU) 2023/2854. Die Datenkategorien werden nach Abschnitt 13 der Nutzungsbedingungen in den Vertrag einbezogen.
Datenexport
Verfahren und Fristen für Export, Anbieterwechsel und Löschung richten sich nach Abschnitt 13 der Nutzungsbedingungen.
Exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte
| Datenkategorie | Inhalt | Format |
|---|---|---|
| Kundenkonto und Apps | Kontodaten, App-Metadaten und Konfigurationen | JSON |
| Kundeninhalte | Vom Kunden angelegte Inhalte für die angebotenen Mobile-Joe-Funktionen | JSON |
| Pseudonyme Endnutzerdaten | Installationskennungen, optionale appbezogene Nutzerreferenzen und zugehörige App- und Gerätemetadaten | JSON Lines |
| Interaktionen | Einzelne Zustände, Abstimmungen und gespeicherte Suchanfragen sowie daraus erzeugte, kundenbezogene Ausgaben | JSON Lines |
| Kundenbezogene Protokolldaten | Gespeicherte, dem Kunden zuordenbare Anfrage-, Fehler- und Sicherheitsdaten | JSON Lines |
| Digitale Vermögenswerte | Vom Kunden bereitgestellte App-Icons | Originalformat |
Bytekontor stellt den Export als ZIP-Archiv bereit.
Ausgeschlossene Daten und Vermögenswerte
Nicht übertragen werden die Mobile-Joe-Software einschließlich ihres Quellcodes, interne Infrastrukturkonfigurationen und dienstweite Sicherheitsregeln von Bytekontor sowie Zugangsdaten und Authentifizierungsgeheimnisse. Daten zur internen Funktionsweise werden hiervon nur erfasst, soweit eine Verletzung von Geschäftsgeheimnissen droht und der Ausschluss den Wechsel nicht behindert oder verzögert. Kundenbezogene Konfigurationen und Protokolldaten werden nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil sie Betriebs- oder Sicherheitszwecken dienen.
Informationen zum Wechsel
Abrufverfahren, Datenstrukturen, Datenformate sowie einschlägige Normen und offene Interoperabilitätsspezifikationen beschreibt das Exportregister.
Bekannte Einschränkungen
Der Export überträgt Daten und vom Kunden nutzbare digitale Vermögenswerte. Er umfasst weder die Mobile-Joe-Software noch eine Zusage, dass ein Zielanbieter dieselben Funktionen bereitstellt oder die exportierten Daten ohne Anpassung importieren kann.
Internationale Zugriffe
Infrastrukturjurisdiktion
Die eingesetzten Infrastrukturunternehmen, ihre Leistungen und die jeweiligen Verarbeitungsorte stehen in der aktuellen Liste der Unterauftragsverarbeiter. Diese Liste ist die maßgebliche Quelle für Anbieter- und Standortangaben und Bestandteil dieser Transparenzinformationen.
Infrastruktur in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat unterliegt dem Recht der Europäischen Union und des jeweiligen Mitgliedstaats. Anbieter mit Sitz in den USA können zusätzlich US-amerikanischem Recht unterliegen. Bei global bereitgestellten Netzwerkdiensten können außerdem die Rechtsordnungen der jeweiligen Verarbeitungsorte berührt sein.
Schutzmaßnahmen
Zum Schutz vor rechtswidrigem staatlichem Drittlandzugriff auf in der Union gespeicherte nicht personenbezogene Daten setzt Bytekontor Datenminimierung, regionale Verarbeitung, verschlüsselte Übertragung, rollenbasierte Berechtigungen und vertragliche Verpflichtungen der eingesetzten Anbieter ein. Behördliche Zugriffsanfragen werden auf Zuständigkeit, Rechtsgrundlage und Umfang geprüft und, soweit rechtlich zulässig und erforderlich, zurückgewiesen oder angefochten. Kunden werden informiert, soweit dies rechtlich zulässig ist.